Visum und Dokumente für Ägypten: Was für die Einreise am Flughafen erforderlich ist

Wyatt Reed

Updated: 26 Mai 2026 ·

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Visum und Dokumente für Ägypten

Staat zur Planung einer Reise nach Ägypten und Sie fragen sich, welche Dokumente für die Einreise erforderlich sind? Benötigt man ein Visum? Wo beantragt man es? Lassen Sie uns Klarheit schaffen und in diesem Leitfaden gemeinsam die notwendigen Dokumente für den Eintritt ins Land betrachten.

Alle, die nach Ägypten reisen, müssen unbedingt ein Touristenvisum beantragen. Lassen Sie uns im Detail sehen, wie es geht.

Visum und Dokumente für die Einreise nach Ägypten

Um nach Ägypten einzureisen, benötigen Sie ein Touristenvisum. Das Visum kann beantragt werden:

  • am Konsulat;
  • direkt am Flughafen bei Ihrer Ankunft (nur im Fall von Tourismus);
  • bequem online vor der Abreise unter www.visa2egypt.gov.eg

Um das Visum zu beantragen, benötigen Sie einen Pass mit einer Restgültigkeit von 8 Monaten.

Wenn Sie ausschließlich aus touristischen Gründen reisen und das Visum am Flughafen beantragen, können Sie auch Ihren Personalausweis in Papierform oder elektronisch (mit einer restlichen Gültigkeit von mehr als 8 Monaten) verwenden. Denken Sie daran, dass die Grenzbehörden keine Personalausweise akzeptieren, die mit einem Stempel auf der Rückseite oder mit einem Verlängerungszertifikat erneuert wurden (solche elektronischen, die mit einem separaten Blatt erneuert wurden).

Reisende mit Personalausweis müssen zwei Passfotos mitbringen, die für die Beantragung des Visums am Flughafen erforderlich sind. Die Fotos werden bereits beim Boarding vom Bodenpersonal der Fluggesellschaften angefordert. Passagieren ohne Passfoto wird das Boarding verweigert.

Das Touristenvisum ist 3 Monate gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen in Ägypten.

Im Falle des Eintritts nach Ägypten mit dem Personalausweis wird das Visum auf einem speziellen Formular eingetragen, das bei der Ankunft auszufüllen ist und während der gesamten Reise aufbewahrt werden muss, bis es am Flughafen vor dem Boarding des Rückflugs abgegeben wird. Egal, ob Sie mit Pass oder Personalausweis fliegen, Sie erhalten ein Formular, in das Sie das Ankunfts- und Rückreisedatum, das Hotel, in dem Sie in Ägypten übernachten, den Reisegrund und Ihre persönlichen Daten eintragen müssen.

Um ein Touristenvisum online zu beantragen, müssen Sie lediglich das Formular ausfüllen.

Sie benötigen:

  • einen Pass, der mindestens acht Monate ab dem Zeitpunkt der Einreise gültig ist;
  • eine Kredit- oder Debitkarte zur Zahlung der Gebühr für das e-Visum;
  • eine aktualisierte E-Mail-Adresse, um das elektronische Visum zu erhalten.

Neben dem Dokument ist es ratsam, auch Folgendes dabei zu haben:

  • Nachweis der finanziellen Mittel während der Reisen in Ägypten
  • Hin- und Rückflugticket
  • Unterkunft oder Buchungsbestätigung
  • Reiseversicherung
  • Kopie der Reisedokumente für den Fall eines Verlusts.

Wenn Sie das Visum beim Ägyptischen Konsulat beantragen möchten, müssen Sie ein Formular mit den Daten zum Hafen oder Flughafen Ihrer Ankunft ausfüllen. Sie können das Formular hier herunterladen, das zusammen mit 2 aktuellen Passfotos und dem gültigen Reisepass (mit einer Restgültigkeit von mindestens 6 Monaten) dem Konsulat vorgelegt werden muss.

Kosten des Touristenvisums

Die Kosten für ein Touristenvisum betragen 25$. Eine Empfehlung: Wenn Sie das Visum am Flughafen beantragen, sollten Sie beachten, dass Sie die Gebühr für das Visum nicht mit einer Kredit- oder Debitkarte bezahlen können, sondern Bargeld mitbringen müssen.

Was für Minderjährige und Kinder erforderlich ist

Auch Minderjährige benötigen ein Touristenvisum. Für Minderjährige unter 14 Jahren ist außerdem eine Geburtsurkunde der Gemeinde des Wohnorts erforderlich, die die Elternschaft bestätigt. Der Zugang nach Ägypten ist gewährleistet für Minderjährige, die im Besitz eines gültigen Reisepersonalausweises sind, der von zwei Passfotos begleitet sein muss. Die Geburtsurkunde mit Foto, die von der Polizei beglaubigt wurde, wird hingegen nicht akzeptiert.

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